Die neue EU-Drohnenverordnung
Die kleinen surrenden Flugmaschinen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, vielleicht lag ja auch unter Ihrem Weihnachtsbaum eine Drohne. Neu dieses Jahr ist, dass Drohnen verpflichtet versichert und registriert werden müssen! Seit 31.12.2020 gilt die neue EU-Drohnenverordnung, die einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für den Betrieb von Drohnen innerhalb der EU geschaffen hat.
open – specific – certified
Das neue EU-Recht unterteilt die Drohnen in diese drei Kategorien, je nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck.
Kategorie „open“ – für Hobbypiloten
Das Gewicht der Drohne muss unter 25 kg liegen und die Drohne muss bei direkter Sichtverbindung betrieben werden. Es sind Flüge bis 120 m über Grund erlaubt und der Abstand zu unbeteiligten Personen ist klar geregelt.
Diese Kategorie wird nochmals in 3 Unterkategorien unterteilt:
- A1 – nahe am Menschen (Drohnen der Klasse C1 – bis 900 g)
- A2 – sicherer Abstand zu Menschen (Drohnen der Klasse C2 – bis 4 kg, Abstand zu Personen mind. 30 m)
- A3 – weit weg von Menschen (Drohnen der Klassen C3 und C4 – bis 25 kg, Abstand mind. 150 m)
Alle Drohnen, die eine der Vorgaben der „open“ Kategorie nicht erfüllen, fallen in die Kategorie „specific“ oder „certified“ (je nach Verwendung) und man benötigt für den Betrieb eine Bewilligung der Austro Control.
„Drohnenführerschein“
Wer eine Drohne fliegen will, muss auch bestätigen, dass er sie bedienen kann. Alle Drohnenpiloten, die eine Drohne über 250 g in der Kategorie „open“ fliegen möchten, müssen den „Drohnenführerschein“ machen. Hierfür legt man nach einem Online-Kurs eine Online-Prüfung ab. Wer Drohnen in der Kategorie A2 fliegen möchte, muss zusätzlich zum Drohnenführerschein ein praktisches Selbsttraining absolvieren und eine Theorieprüfung bei der Austro Control ablegen.
Registrierung
Seit 1. Jänner 2021 müssen alle Drohne ab 250 g, Drohnen auch unter 250 g wenn es sich um sogenannte „High-Speed-Drohnen“ handelt und alle Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind registriert werden.
Voraussetzungen für die Registrierung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Hauptwohnsitz in Österreich
- Polizzennummer der Haftpflichtversicherung der Drohne
Nach der Registrierung erhält man eine Betreibernummer, die – gleich wie ein Autokennzeichen – auf der Drohne angebracht werden muss.
Versicherung
Neben der verpflichtenden Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge ist es ratsam, sich ebenso Gedanken über das Thema Rechtsschutz-Versicherung zu machen. Wer zudem sehr teure Drohnen und Equipment hat, sollte eventuell eine Ausrüstungs-Versicherung bzw. Kasko-Versicherung für die Drohne überlegen.