Normverbrauchsabgabe (NOVA) und Motorbezogene Versicherungssteuer (MVSt) 2021
NOVA:
Seit 1. Jänner 2021 gibt es eine neue Formel für die Berechnung der NoVA:
(CO2-Ausstoß – 112) : 5 = Steuersatz in %
Der einmalige Abzug von 350 € gilt weiterhin. Dazu kommt allerdings eine Erhöhung der Steuer für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß über 275 g/km.
Somit ergibt sich für die Gesamtberechnung:
(CO2-Ausstoß – 112) : 5 = Steuersatz in %
+ 40 € je Gramm CO2 über 275 g/km
minus 350 €
Der Juli bringt dann neuerliche Verschärfungen der Normverbrauchsabgabe:
- Erhöhung Höchststeuersatz:
- Motorräder von 20% auf 30%
- PKW von 32% auf 50%
- Malus-Grenzwert: Für Fahrzeuge mit einem höheren CO2-Ausstoß als 200 g/km erhöht sich die Steuer um 50 € (anstatt 40 €) je Gramm pro Kilometer.
Mit Stichtag 1. Juli 2021 unterliegen auch leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 (kleine LKW, Pick-Ups, Kastenwägen, …) der NoVA mit folgender Berechnungsformel:
(CO2-Ausstoß – 165) : 5 = Steuersatz in %
Übersteigt der CO2-Ausstoß 253 g/km erhöht sich die Steuer um 50 € für jedes Gramm über diesem Grenzwert.
MVSt:
Bereits seit Oktober 2020 kommt die neue Berechnungsmethode zur Anwendung. Auch hier kam es mit 1. Jänner 2021 zu einer Verschärfung bei den Abzugsbeträgen für die Leistung und den CO2-Ausstoß:
(kW – 64) * 0,72 + (CO2 – 112) * 0,72 = monatliche Steuer in Euro